Dissolved Oxygen Meter, Handheld, G1610 (2024)

1. Geltung

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte der VWR International GmbH, also insbesondere Industriechemikalien, Reagenzien und Diagnostica sowie Produkte des allgemeinen Laborbedarfes einschließlich von Geräten, die dem Einsatz dieser Produkte dienen, und der Beratung. Durch Auftragserteilung unterwirft sich der Kunde unwiderruflich diesen Bedingungen, deren Abänderung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich ist.

Ist ein Geschäft unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abgeschlossen, so gelten diese auch für weitere Geschäfte, auch wenn bei diesen auf die genannten Bedingungen nicht Bezug genommen wird

Wenn wir für andere Unternehmen, insbesondere für Merck KGaA, Darmstadt, als Vermittler tätig werden, so gelten für die vermittelten Geschäfte die Allgemeinen Bedingungen jenes Unternehmens (der sogenannte verlängerte Eigentumsvorbehalt hinsichtlich der Forderungen aus Verkauf der Eigentumsvorbehaltsware gilt jedoch für Lieferungen nach Österreich im Hinblick auf die österreichische Rechtslage als nicht vereinbart).

Allgemeine Bedingungen unserer Kunden anerkennen wir nicht, auch wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote

Unsere Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Bestellungen unserer Kunden, auch aufgrund unserer Anbote, werden für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit der Lieferung bindend.

3. Storno / Warenrücksendungen

Aufgrund der Schnellbelieferung ist grundsätzlich keine Stornierung der Bestellungen möglich. Sollte dennoch in Einzelfällen der Kaufvertrag (Bestellung) einvernehmlich storniert werden, ohne daß eine bestimmte Stornogebühr vereinbart worden ist, beträgt die vom Kunden zu entrichtende Stornogebühr 20 % bzw. EUR 36,00 als Grundbetrag plus Umsatzsteuer. Aus dieser Bestimmung leitet sich kein Recht des Kunden auf einseitige Stornierung eines Vertrages (Bestellung) ab. Rücksendung von Ware, die mängelfrei ist, darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis frei Haus an VWR International GmbH erfolgen. Die Rücksendung von Kühlware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4. Lieferfristen, Verzug und Nichtlieferung

Wir bemühen uns, die von uns genannten Liefertermine einzuhalten, können aber, da die Lieferung nicht nur von uns abhängt, keine verbindlichen Zusagen machen. Die Lieferfrist verlängert sich durch den Eintritt höherer Gewalt und durch alle von uns mit angemessenen Mitteln nicht beeinflußbare Hindernisse.

Lieferzeitüberschreitungen berechtigen unsere Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen, doch können unsere Kunden, wenn die Lieferzeit um mehr als vier Wochen überschritten wurde und dies ausschließlich auf unser Verschulden zurückzuführen ist, mittels Einschreibebrief den Vertragsrücktritt erklären, der wirksam wird, wenn wir innerhalb einer angemessenen mindestens aber vierwöchigen Nachfrist nicht die Lieferung nachholen. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

5. Lieferung, Ausschluß von Schadenersatz

Die Lieferung der Ware erfolgt in handelsüblicher Beschaffenheit. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig. Bei Kauf nach Muster oder Probe gelten die Eigenschaften des Musters oder der Probe nicht als zugesichert. Eine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke ist ausgeschlossen, ebenso auch für Schäden, die durch das Produkt oder seine Verarbeitung entstehen. Insbesondere ist auch unsere Haftung für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen. Unsere Haftung ist auch für Schäden infolge einer Beratung ausgeschlossen.
Kundenreklamationen können generell nur dann behandelt werden, wenn schriftliche Bestellungen vorliegen.

6. Produktverwendung

Die von VWR gelieferten Produkte sind unter Beachtung der Vorgaben in den Dokumentationen und Spezifikationen des Herstellers zu verwenden. Die ordnungsgemäße Verwendung liegt allein in der Verantwortung des Käufers. Dennoch darf VWR einige Produkte (z.B. Wirkstoffe) nicht verkaufen, da VWR als Händler die gesetzlichen Anforderungen (z.B. Vorgaben der
EU-Richtlinien für GMP im Bereich menschlicher und tierischer Arzneimittel) nicht erfüllen kann.

Die von VWR gelieferten Produkte können daher nicht als Wirkstoffe in der Human- oder Tiermedizin eingesetzt werden. Vor einer beabsichtigten Verwendung als pharmazeutische, kosmetische und Lebensmittel-Zusätze, als landwirtschaftliche Hilfsstoffe, als Pestizide oder für den Hausgebrauch ist die lokale Verkaufsorganisation von VWR zu kontaktieren.

Käufer, die beabsichtigen, Produkte für pharmazeutische, kosmetische, Lebensmittel- oder sonstige Zwecke einzusetzen, müssen ihre eigenen Risikobeurteilungen durchführen und sicherstellen, dass sie in Übereinstimmung mit den lokalen gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben (z.B. der Europäischen Pharmakopöe) handeln.

In keinem Fall kann VWR haftbar gemacht werden, wenn der Käufer ein Produkt für einen nicht vorgesehenen Verwendungszweck einsetzt.

Zudem liegt es in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die maßgeblichen gesundheits- und sicherheitsrelevanten sowie sonstigen rechtlichen Vorschriften einzuhalten und die dafür erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit und bei der Lagerung, dem Transport, dem Verkauf und der Verwendung der Produkte zu veranlassen.

7. Dekontaminationserklärung des Käufers

Geräte oder andere Materialien, die an VWR übergeben werden, müssen vom Käufer bzw. vom Letztanwender dekontaminiert werden. Die Dekontamination wird durch eine Dekontaminationsbescheinigung bestätigt. die der Ware beigefügt wird.

Für Schäden jedweder Art, die aus einer fehlenden Reinigung und/oder Dekontamination entstehen, haftet der Käufer bzw. der Letztanwender in vollem Umfang.

Jeder Besitzer eines Gerätes ist verpflichtet, diese Information bei Verkauf oder Überlassung weiterzugeben.

Für die Rückgabe von Mehrwegverpackungen gilt ausschließlich Punkt 8.

8. Pfandsystem

Mehrwegverpackungen oder -behälter („Mehrweg-verpackungen“) bleiben Eigentum des jeweiligen Herstellers und werden dem Käufer nur leihweise überlassen.

VWR behält sich das Recht vor, für die Überlassung von Mehrwegverpackungen einen Pfandbetrag zu erheben. Die Höhe richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Vorlieferanten. Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe unversehrter, restentleerter und frachtfrei zurückgesendeter Mehrwegverpackungen vollständig erstattet.

Für den Fall, dass die Mehrwegverpackung nicht oder beschädigt zurückgegeben und/oder vom Käufer zweckentfremdet wird, verliert der Käufer seinen Anspruch auf Rückerstattung des Pfandbetrages. Entstehen VWR aufgrund nicht restentleerter oder zweckentfremdeter Mehrwegverpackungen Reinigungs- oder Entsorgungskosten, so hat der Käufer VWR diese zu ersetzen.


9. Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt ab Werk, Frachtkosten in der Höhe von EUR 9,00 exkl.MWSt. pro Auftrag gehen zu Lasten des Käufers. Bei Bestellungen kleiner EUR 150,00 exkl.MWSt. wird aufgrund des erhöhten Abwicklungsaufwandes zusätzlich eine Kleinauftragspauschale von EUR 15,00 exkl.MWSt. eingehoben. Hat der Kunde besondere Wünsche hinsichtlich der Art des Versandes, z.B. Schnelltransport, werden ihm die Mehrkosten in Rechnung gestellt.

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über.

10. Preise und Zahlung

Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer.

Wir sind berechtigt, im Falle einer wesentlichen Kostenerhöhung nach Vertragsabschluß die Preise entsprechend zu erhöhen.
Bei Aufträgen bis zu EUR 1.000,00 behalten wir uns vor, auf eine getrennte Auftragsbestätigung zu verzichten.

Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Wir sind jedoch berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen, Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme durchzuführen.

Wenn wir Wechsel oder Schecks annehmen, so erfolgt dies stets nur zahlungshalber. Die Zahlung gilt erst mit endgültiger Einlösung als erfolgt. Diskontspesen und -zinsen gehen zu Lasten des Kunden.

Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Kunden.

Gerät der Kunde mit irgendeiner Vertragsverpflichtung uns gegenüber in Verzug, werden sämtliche Rechnungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe des jeweiligen Bankzinssatzes für Überziehungskredit, mindestens jedoch in der Höhe von
12%, zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen.

Eine Bemängelung der Ware berechtigt nicht zum Einbehalt von Zahlungen. Dem Kunden ist eine Aufrechnung mit anderen Forderungen nicht gestattet.


11. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum. Im Falle der Verarbeitung von in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren durch unsere Kunden entsteht Miteigentum im Verhältnis der Wertanteile im Zeitpunkt der Verarbeitung.

12. Gewährleistung

Es gelten unabhängig davon, ob der Kunde Kaufmann ist oder nicht, die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für beidseitige Handelsgeschäfte. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Wien. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit von uns eingegangenen Vertragsverhältnissen oder deren Auflösung ist in erster Instanz ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht für
Wien 1, zuständig.

VWR International GmbH
1150 Wien, Graumanngasse 7
Telefon 01 / 97 002 - 0
Telefax 01 / 97 002 - 600
E-Mail: info.at@vwr.com
Internet: www.vwr.com


Wien, Jänner 2020

FN: 189903 w
Handelsgericht Wien
UID-Nummer: ATU 48152305
DVR-Nr.: 1034731
ARA-Nr.: 2158
ERA-Nr.: 50478

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Author: Lidia Grady

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